Schnee und Eis gehören zum Winter wie Weihnachtsmärkte und Glühwein. Doch während die einen sich über verschneite Straßen freuen, werden andere zur Geißel für den Rücken. Die Rede ist vom Schneeschippen. Doch wer ist eigentlich dafür verantwortlich, dass die Bürgersteige frei sind? Und warum ist das gar nicht so egal, wie viele denken.
Laut einer Studie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stürzen jedes Jahr etwa 300.000 Menschen in Deutschland aufgrund von Schnee und Eis. Die Hälfte dieser Unfälle passieren auf Gehwegen. Dabei ist die Pflicht zur Räumung ganz klar geregelt: Anwohner sind verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Grundstück zu befreien. Wer das nicht tut, riskiert ein Bußgeld.
Wer muss eigentlich räumen?
Die genaue Regelung zur Winterdienstspllicht unterscheidet sich je nach Gemeinde. In den meisten Städten gilt: Wer Eigentümer oder Mieter eines Grundstücks ist, muss auch den angrenzenden Gehweg von Schnee und Eis befreien. Das schreibt das sogenannte Wegegesetz vor. Doch was passiert, wenn niemand da ist? Zum Beispiel in einem verlassenem Haus? In diesem Fall ist die Stadt in der Pflicht.
Doch nicht nur private Grundstücke sind betroffen. Auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen müssen ihre Gehwege frei halten. Hier geht es oft um höhere Summen: Eine Firma in München musste kürzlich 20.000 Euro zahlen, weil ein Passant vor ihrem Eingang ausrutschte und sich schwer verletzte.
Wann muss geräumt werden?
Die Uhzeit spielt eine große Rolle: Grundsätzlich gilt die Regel «früh morgens und abends». Das heißt, der Gehweg muss bis spätestens 7 Uhr morgens und bis 20 Uhr abends geräumt sein. Bei extremen Wetterlagen wie Dauerfrost oder starken Schneefällen kann diese Pflicht aber häufiger greifen.
Doch wie viel Streugut ist eigentlich nötig? Experten empfehlen eine Mischung aus Salz und Sand im Verhältnis 1:3. Zu viel Salz schadet der Umwelt, zu wenig hilft nicht gegen das Glatteis.
Was kostet ein Übersetzen?
Ein Sturz auf glattem Untergrund kann teuer werden – nicht nur für den Verunfallten. Wer seine Räumpflicht nicht erfüllt, haftet im Schadensfall vollumfänglich. Die Höhe des Schadensersatzes hängt vom Einzelfall ab, liegt aber oft im fünfstelligen Bereich.
«Sicherlich kein Pappenstiel», stellt fest Sabine Müller von der Verbraucherzentrale Bremen. Sie rät deshalb: «Besser zwei Mal schippen als einmal zahlen.» Als Faustregel gilt: Im Zweifel lieber zweimal am Tag kontrollieren, ob der Weg noch sicher begehbar ist.
Wie sinnvoll sind Gesundheitskurse?
Wenn man es so betrachtet besteht ja fast Anlass zu Freude über pflichtbewusste Bürger.
Que paso si tal aha caido?
Ha sido a llover mientras los europeos hablan de ello.
Wenn zwei Stunden lang getanzt wurde nach dem Motto:
«My body is mine!»?
Dein Körper gehört dir.
Winterdienst ist kein Luxus – er kann Leben retten.
Faustregeln für ein sicheres Winterquartal
Tierhilfsorganisationen geben außerdem den Ratschlag: Kuhflusen sowie Katzenhaare als sauber einsetzbare Streumittel nutzen.
Ice away.
Es ist immer eine Sache
von Mund propriocession
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